Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KNÖPFERL – Musikverlag für Steirische Harmonika
Inhaberin: Michaela Thurner, Achleit 233, A-6320 Angerberg

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Knöpferl-Musikverlages erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Angebot, Vertragsabschluss 
Unsere Internet- oder Direct-Mailing-Angebote sind freibleibend. Die jederzeitige Änderung der darin enthaltenen Angaben behalten wir uns ausdrücklich vor. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind wir nicht zur Leistungsausführung verpflichtet. Bestellungen gelten zum Zeitpunkt des Eingangs bei uns als erstattet. Das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.

3. Preis, Zahlungsbedingung
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Wird gegen unsere Rechnung binnen acht Tagen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt. Der Kaufpreis ist binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. In unserem Online-Shop erfolgt die Lieferung
gegen Rechnung oder Vorkasse (gilt für außerhalb von Österreich) an die angegebene Lieferadresse. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unseren Geschäftskonten als geleistet.

4. Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen 
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. Dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Der Kunde verpflichtet sich selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen. Wird ein Inkassobüro eingeschaltet, verpflichtet sich der Kunde im Speziellen dazu, die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, für jede Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

5. Lieferbedingung 

Lieferung erfolgt  VERSANDKOSTENFREI innerhalb von Österreich gegen Rechnung an die angegebene Lieferadresse. Rechnungsbeträge können per Überweisung beglichen werden. Außerhalb von Österreich erfolgt nur eine Lieferung gegen Vorkasse inklusive Verrechnung einer Versandpauschale.

6. Liefer-, Leistungs- und Annahmeverzug 
Alle von uns bekannt gegebenen Liefertermine sind, auch wenn diese von uns bestätigt wurden, ohne Gewähr. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug sind wir berechtigt die Ware einzulagern, wofür wir uns entstehende Lagerkosten in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen.

7. Eigentumsvorbehalt 
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen.

8. Warenrücknahme, Vertragsrücktritt 
Ausgeschlossen von der Rücksendung sind Waren, die von uns extra bestellt bzw. nach Kundenspezifikation angefertigt werden sowie entsiegelte Noten, Ton- und Bildtonträger. Nehmen wir Ware vom Kunden zurück, so wird sie von uns mit dem Wert gutgeschrieben, in dessen Zustand und Alter sie sich befindet. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko einer Warenrücksendung. Entstehen uns Transport- und Manipulationsspesen, sind wir berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen. Je nach Ware wählt der Kunde für die Rücksendung die sicherste Transportverpackung. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Bei Annahme- bzw. Zahlungsverzug des Kunden sowie anderen wichtigen Gründen (z.B. Zahlungsunfähigkeit) sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

9. Datenschutz, Adressänderung 
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass alle personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und für unsere Marketingaktivitäten (z.B. Newsletter-Zusendung) verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Ihre persönlichen Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben

10. Urheberrecht 
Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass die von uns vertriebenen Noten, Ton- und Bildtonträger urheberrechtlichen Schutz genießen. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung und sonstige Verwendung der Produkte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Muster, Abbildungen und dergleichen bleiben stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

11. Gewährleistung 
Wir gewährleisten, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit haben und frei von Sachmängeln sind. Die Waren eignen sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen und weisen jene Beschaffenheit auf, die bei Produkten der gleichen Art üblich sind. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, hat der Kunde stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Daher ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

12. Schadenersatz, Produkthaftung 
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung” im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

13. Formvorschrift 
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

14. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand 
Die Vertragssprache ist deutsch. Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher und liegen die Voraussetzungen des Art 5 Abs. 2 des europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ), nicht aber ein Fall des Art 5 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung der Sitz unseres Unternehmens. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sofern der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.